Rotwildrichtlinie, Turteltaube, Biber und Fischotter



Rotwildrichtlinie, Turteltaube, Biber und Fischotter


Ab 2025 - Neue Rotwildbejagungsrichtlinie und Aussetzen der Kronenregelung

 
Ab dem Jahr 2025 wird eine neu erarbeitete Rotwildbejagungsrichtlinie gelten. Gleichzeitig wird §26a Abs. 2 der Jagdverordnung, welcher regelt, dass beidseitige Kronenhirsche der Altersklasse II nicht erlegt werden dürfen („Kronenregelung“), ab 2025 außer Kraft treten. Für 2028 ist eine Evaluierung dieser Schritte geplant.
 
Aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse der letzten Jahre rund um die Rotwildbewirtschaftung haben dazu geführt, die bestehende Bejagungsrichtlinie aus dem Jahr 2013 zu überarbeiten und die Kronenregelung auszusetzen. Ausgangspunkt der Änderungen waren intensive Arbeiten des Fachausschusses für Rotwild des NÖ Jagdverbandes und anderer Verbandsgremien in Abstimmung mit den Grundeigentümervertretern.
 
Ziel der neuen Bejagungsrichtlinie ist es, einen gesunden, wirtschaftlich tragfähigen und nach Geschlecht sowie Alter naturnahe strukturierten Rotwildbestand zu erreichen bzw. zu erhalten. Dieses Ziel beinhaltet auch die Erreichung eines klimafitten Waldes als Teil eines intakten Rotwildlebensraumes.
 
Auf Basis einer für ganz NÖ geltenden Richtlinie wurde versucht, möglichst einfache, regional flexible Lösungen für die unterschiedlichen Ausgangssituationen hinsichtlich Wildstand, Geschlechterverhältnis und Wildschadensituation zu erarbeiten. Die Richtlinie gibt dabei den Rahmen vor, innerhalb dem sich die handelnden Personen je nach vorliegender Ausgangssituation bewegen können. Da es sich um eine Richtlinie und kein Gesetz oder keine Verordnung handelt, liegt die Verantwortung bezüglich der Umsetzung bei jedem einzelnen Jäger und jeder einzelnen Jägerin. Auch dabei soll nach unserem Leitspruch „Dem Wild verpflichtet!“ gehandelt werden.
 
Die Richtlinie soll bei der revierübergreifenden Abschussplanung ab 2025 bestmöglich berücksichtigt werden. Ebenso bei der revierbezogenen Abschussplanung für die Jahre 2026-2028. Mit 2029 beginnt eine neue Jagdperiode und die Richtlinie kann spätestens dann in allen Periodenplänen etc. umgesetzt werden.
 
Die ab 2025 geltende Rotwildbejagungsrichtlinie finden Sie HIER.
 
Nähere Informationen folgen auch im Weidwerk.
 

Aufhebung der Schusszeit für die Turteltaube ab 2024

In NÖ wurden bisher pro Jahr etwa 80 Turteltauben erlegt. Auf Grund stark sinkender Bestandeszahlen dieses Zugvogels und damit verbundenem Druck von Seiten der EU sah sich die Landesregierung gezwungen, auch in NÖ die Schusszeit für die Turteltaube ab heuer aufzuheben. Dieser Schritt musste nach den anderen Bundesländern nun auch in NÖ erfolgen. Die Schusszeiten der anderen Taubenarten bleiben jedoch unverändert.
 

Seminar über Entnahme von Biber und Fischotter im Rahmen der Verordnungen

In Kooperation mit dem Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Naturschutz bietet der NÖ Jagdverband am 13.06.2024 und am 24.09.2024 Seminare an, bei dem es Informationen über die Regelungen rund um eine Entnahme von Bibern und Fischottern gibt. Weitere Termine werden folgen. Details und Anmeldung auf unserer Seminarplattform sowie im Weidwerk.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!
 
Das Team des NÖ Jagdverbandes

 

 

BEZIRKSGESCHÄFTSSTELLE
ZWETTL

3910 Zwettl, Gerotten 61
BJM Manfred Jäger
Tel.: 0664/3828512  
Mail: jagd.zwettl@gmx.at