|
1. Ansprechen:
Bereits beim Ansprechen des Wildes sind das Verhalten, die
Konstitution sowie allfällige Veränderungen, die auf
Gesundheitsstörungen (z.B. Durchfall, ZNS-Störungen)
hinweisen können, beurteilbar und im späteren Umgang mit dem
erlegten Stück zu berücksichtigen. Der Jäger muss sich
vergegenwärtigen, dass er in diesem Zusammenhang die
Lebendtieruntersuchung nach der Wildfleischverordnung
durchführt.
2.
Jagdmethode:
Die Jagdart hat einen deutlichen Einfluss auf die spätere
Wildbretqualität. So liegt der Oberflächenkeimgehalt bei auf
Treibjagden erlegten Rehen anfänglich um 10 Mio. Keime/cm2,
bei auf Einzeljagd erlegten Rehen dagegen nur um 100.000
Keime/cm2.
Dafür verantwortlich sind neben dem bei Treibjagden häufig
schlechteren Sitz (KRUG, 1998) des Schusses, ein meist
verzögertes Aufbrechen bei Gesellschaftsjagden sowie ein
verspätetes Kühlen (Streckenlegung!). Bei einer Zeitdauer
zwischen Erlegen und Aufbrechen von unter 30 min. waren nach
einer Untersuchung von LENZE (1979) 33% der Muskelproben von
Rehwild keimfrei, bei einer Dauer von unter 2 Stunden nur
mehr 17% und bei einem Aufbrechen nach mehr als 2 Stunden
waren keine keimfreien Muskelproben mehr im
Untersuchungsmaterial.
Das ist als Hinweis dafür zu werten, dass die gesetzliche
Grenze von 3 Stunden zwischen Erlegen und Aufbrechen nicht
unbedingt auszureizen ist.
Einen Einfluss auf die Lagerfähigkeit bzw. den Verderb von
Wildbret hat weiters der Grad der Fleischsäuerung im Zuge
der Fleischreifung (Absinken des pH-Wertes = Säuregrades der
Muskulatur durch die Bildung von Milchsäure aus Glykogen),
der die Vermehrung von Verderbniskeimen hemmt. Bei gehetztem
oder krankem Wild sind die Glykogenreserven geringer und
damit die Fleischsäuerung verzögert oder unvollständig, was
ein schnelleres Verderben dieser Stücke verursacht. Bei
gehetztem Wild stellten SCHWARK u. NENTWICH (1994)
pH-Werte von 6,6 bis 6,95 fest, wohingegen die Werte von vor
dem Schuss nicht beunruhigten Stücken zwischen 5,4 und 5,6
lagen. In den eigenen Untersuchungen lagen die pH-Werte von
nachgesuchtem Wild (z.B. Laufschüsse) bzw. von männlichen
Tieren in der Brunft deutlich höher.
3. Schuss:
Sowohl das verwendete Kaliber und Geschoss,
die Schussentfernung, das Licht zur Zeit der Schussabgabe
als auch der davon beeinflusste Sitz des Schusses haben
große Bedeutung für die spätere Wildfleischqualität. Die
höheren Keimgehalte bei Weichschüssen sind bereits unter
Jagdmethoden angeführt. Besonders Rehwild gilt aufgrund
seines lockeren Bindegewebes als ?schussweich, d.h. für
Rehwild zu starke oder rasante Kaliber verursachen
umfangreiche Blutergüsse und bei Weichschüssen einen Eintrag
von Kontaminationskeimen tief zwischen Muskelschichten und
Faszien. Trägerschüsse sind wegen des damit einher-gehenden
mangelhaften Ausblutungsgrades (am besten bei Schüssen auf
die Herzvorkammern bzw. die damit verbundenen großen
Blutgefäße) nicht unumstritten (KAPPELHOFF, 1999). Während
bei gutem Schuss, fachgerechtem Aufbrechen und damit
niedrigem Ausgangskeimgehalt Wildbret beispielsweise bei 5°C
ca. 18 Tage lagerungsfähig wäre, ist es bei hohem
Ausgangs-keimgehalt bei derselben Temperatur lediglich 3 bis
max. 8 Tage lagerungsfähig. Beim auf Kleinwild üblichen
Schrotschuss werden durch die meist zahlreichen Treffer pro
Wildkörper Haare/Federn und damit Schmutz und Keime der
Körperoberfläche in die Muskulatur eingebracht. Die
schussbedingten Verletzungen des Magen-Darmtraktes
kontaminieren die Muskulatur ebenfalls mit
Bakterien. Die weitere richtige Vorgangsweise bestimmt auch
beim erlegten Kleinwild seine Verwendbarkeit als
Lebensmittel.
4.
Äußerlich feststellbare Veränderungen: Nach
den äußerlich feststellbaren Veränderungen, soweit noch
nicht beim Ansprechen beobachtet, wie Hautdasseln, Räude,
Verletzungen, Geschwülste, Gelenksentzündungen, Abszesse,
Kotverschmutzungen (Durchfall) und dem Sitz des Schusses
richten sich die weiteren Vorgangsweisen vom Aufbrechen bis
zur Untersuchung und Verwertung. Ein spezielles Kapitel sind
Unfallrehe. Jeder der glaubt, diese Stücke seien
uneingeschränkt verwertbar, möge einmal selbst ein Unfallreh
aus der Decke schlagen und zerwirken sowie eine Kostprobe in
Form von kurz Angebratenem genießen. Das Wildbret von
verunfalltem Wild ist meist hochgradig von Bakterien
besiedelt, es ist nicht lagerungsfähig, weist Farb- und
Geruchsabweichungen, zahlreiche Knochenbrüche und
flächenhafte Blutungen auf und entspricht zudem nicht den
Bestimmungen der Wildfleischverordnung (vorschriftsmäßig
erlegt). Wegen erheblichen Abweichungen in Farbe, Geruch und
Konsistenz sowie hochgradiger Verkeimung wird Unfallwild, so
wie auch am nächsten Tag nachgesuchtes Wild, i.d.R.
verdorben und damit genussuntauglich sein (KAPPELHOFF,
1999). Die Keimvermehrung von Verderbniskeimen hängt
gravierend von der Temperatur ab. Die nachstehende Tabelle
mit der Vermehrungsrate von Colikeimen (Escherichia coli)
bei unterschiedlichen Temperaturen soll die Notwendigkeit
der raschen Abkühlung des Wildkörpers auf höchstens 7°C
unterstreichen.
| Zeit
|
Keimzahl von E.
37°C |
coli bei
15°C |
| 0 min |
1 |
1 |
| 20 min
|
2 |
|
| 40 min |
4 |
|
| 1 h |
8 |
|
| 2 h |
64 |
|
| 3 h |
512 |
2 |
| 6 h |
262.144 |
4 |
| 10 h |
1.073.742.824 |
8 |
Wie aus der Tabelle ersichtlich,
verdoppeln sich Colikeime bei 37°C (ca. Körpertemperatur des
erlegten, nicht aufgebrochenen
Stückes!) innerhalb von 20 min., d.h. aus einer
Bakterienzelle entstehen nach 10 Stunden über eine Milliarde
Keime. Bei 15°C dauert eine Verdoppelung der Keimzahl
bereits ca. 3 Stunden. Dazu muss man sich noch vor Augen
führen, dass der Anfangskeimgehalt bereits bei mehreren Mio.
Keimen/cm2 Oberflächen liegen kann!
5.
Aufbrechen: Die spätere Wildbretqualität
hängt in hohem Maße vom Anfangskeimgehalt der
Fleischoberflächen, und diese wiederum vom Sitz des
Schusses, der Arbeitshygiene beim Aufbrechen und der Zeit
zwischen Erlegen und Aufbrechen ab. Wenn man davon ausgeht,
dass in einem Gramm Kot/Losung neben zahlreichen anderen
Bakterienarten bis über 100 Mio. Colikeime und in einem
Gramm Panseninhalt 30 Mio. Bakterien enthalten sind,
versteht es sich von selbst, dass Verunreinigungen der
Fleischoberfläche unbedingt vermieden werden müssen bzw.
dass bei Weichschüssen, wo es unweigerlich zu einer hohen
Keimbelastung der Oberflächen kommt, neben einer
grobsinnlichen Reinigung eine rasche Kühlung auf höchstens
7°C notwendig sind, um die weitere Verwendbarkeit zu
sichern. Auch die Lagerfähigkeit von Wildbret hängt sehr
wesentlich vom Anfangskeim-gehalt der Wildbretoberflächen
nach dem Aufbrechen ab. Der Zeitraum zwischen Erlegen und
Aufbrechen sollte daher möglich kurz gehalten werden, da
bekanntlich die Darmbarriere für Bakterien bereits nach ca.
30 bis 45 min. zusammenbricht und Keime sowie Gase
(abweichender Geruch!) dadurch in die umliegende Muskulatur
gelangen. In einer eigenen Erhebung in einem gut geführten
Mittelgebirgsrevier wurde bei 62 zufällig ausgewählten Stück
Schalenwild ein Zeitraum zwischen Erlegen und Aufbrechen von
durchschnittlich 42 min. (10 - 180 min.) ermittelt. Bei
länger transportierten Schlachtschweinen sind aus neueren
Untersuchungen bakterielle Besiedlungen der Muskulatur unter
Einfluss von Stresshormonen bereits vor der Schlachtung
nachgewiesen (FEHLHABER, 1999) - auch bei vor dem Schuss
beunruhigtem Wild bzw. nachgesuchtem Wild sind diese
Hygienerisiken zu berücksichtigen. Im Schockzustand (z.B.
angeschweißtes Stück) werden außerdem Blutgefäße der
Darmwand durchlässig für Bakterien, die über den Blutstrom
die Muskulatur erreichen. Bei angeschossenem Wild werden
Keime auch über verletzte Venen angesaugt und über den
Blutkreislauf im Körper verteilt. Die Frage nach der
besseren Aufbrechmethode zwischen ?Ringeln oder Öffnen des
Schlosses (Schlösseln) kann nicht eindeutig beantwortet
werden, da beide Methoden gewisse Vorzüge aber auch
Nachteile haben. Grundsätzlich ist jene Methode die bessere,
die man besser beherrscht. Beim Ringeln wird die innere
Schlögelmuskulatur nicht durch unsachgemäßes Arbeiten
(Abkommen von der Mittellinie, Verschmutzung) gefährdet,
trocknet auch nicht oberflächlich aus bzw. verfärbt sich
nicht. Dafür besteht jedoch bei ungeübtem Vorgehen die
Gefahr der Verunreinigung der Beckenhöhle durch den
angeschärften Weiddarm bzw. Harnblaseninhalt. Das Öffnen des
Schlosses gewährleistet ein übersichtliches Arbeiten und
rasches Auskühlen, birgt jedoch die oben angeführten
Gefahren. Ein Öffnen der Brandadern ist nicht nötig, da dies
zu keinem besseren Ausblutungsgrad (da kein Herzschlag mehr)
der Muskulatur führt, sondern lediglich den gestauten
Schweiß aus den großen Beckengefäßen abrinnen lässt. Beim
Anstechen der Brandadern können aber - besonders bei
ungeübtem Vorgehen - Keime in die umliegende Muskulatur
verschleppt werden. HADLOCK u. BERT (1993) fordern beim
Tabelle 1: Hygieneindikatorkeime und humanpathogene Keime,
Wischtupferproben (n = 246)
| |
Coliforme
(% positiv)* |
E.coli
(% positiv) |
Staphylokken
% positiv) |
eigelbpos.Staph.
(% pos.) |
Listerien
(auf 100 cm2) |
Salmonellen
(auf 100 cm2) |
Versuch 1
(n = 124) |
51,6%
|
21,8% |
46,0% |
8,1%
|
2,4%**
|
0,8%*** |
Versuch 2
(n = 122) |
65,8%
|
43,1%
|
78,0%
|
26,0% |
6,5%****
|
0% |
* Nachweisgrenze 10
Keime/cm2
** 2 L. monocytogenes, 1 L. innocua
*** 1 Salmonella enteriditis
**** 6 L. monocytogenes, 2 L. grayi
Aufbrechen das durchgehende Öffnen des Wildkörpers vom
Becken bis zum Kinnwinkel einschließlich des Brustkorbes
sowie das Herauslösen der Zunge. Derartig aufgebrochene
Stücke sind natürlich besonders sorgsam zu transportieren,
um nicht die großflächig geöffneten Körperhöhlen zu
verschmutzen. Bei Weichschüssen oder bei Austritt von
Vormagen-/Magen-/Darminhalt während des Aufbrechens in die
Bauchhöhle ist nach einem Rundschnitt am Zwerchfellansatz
das Bauchfell mit zu entfernen. Verunreinigte Teile um Ein-
und besonders Ausschuss sind bei Weichschüssen großzügig
abzuschärfen. Untersuchungen zeigten, dass fachgerechtes
Aufbrechen und eine rasche Kühlung bei weich geschossenen
Stücken den frühzeitigen Verderb um ca. 3 Tage, nach denen
sie spätestens zubereitet oder eingefroren werden sollten,
hinauszögern kann (DEUTZ, 1999a). Eigene Untersuchungen zur
Erfassung bakteriologischer Parameter der
Wildfleischqualität (Oberflächen- und Tiefenkeimgehalte,
humanpathogene Keime)
von Rot-, Reh- und Gamswild sind in Tab. 1 dargestellt.
Diese Untersuchungen gliederten sich in zwei Versuche, wobei
aus dem ersten Versuch exakte Daten vom Ansprechen bis zum
Verbringen in die Wildkammer vorliegen und im zweiten Teil
(in einem Zerlegebetrieb) lediglich das Erlegungsdatum
bekannt war. An Oberflächenkeimgehalten konnten im Versuch 1
an Schlögelinnenseiten ein Medianwert von 362.000 Keimen/cm2
und an Bauchinnenseiten von 241.000 Keimen/cm2 erhoben
werden. Im Versuch 2 lagen die Werte höher, es waren
deutliche Abhängigkeiten vom optischen Eindruck und von der
Lagerdauer
erkennbar. In 12 Muskelproben von Stücken mit Lauf- oder
Weichschüssen wurde gering- bis mittelgradiger Keimgehalt
nachgewiesen. Bei Weichschüssen wurden in vorliegenden
Untersuchungen die höchsten, bei Trägerschüssen die
niedrigsten Oberflächenkeimgehalte festgestellt. Zum
jahreszeitlichen Einfluss auf die Wildfleischqualität liegen
vorwiegend Untersuchungen aus Wildfleischproduktionsgattern
vor (BRANSCHEID, 1994), sie sind aber insgesamt gering. Bei
freilebendem Wild sind in der Überlegung jahreszeitlicher
Einflüsse auch andere Faktoren, wie beispielsweise
Verkehrsverluste durch Einstandskämpfe bei Rehwild oder
Minimierung des Jagddruckes im Spätherbst und Winter mit zu
berücksichtigen, was auf alle Fälle einen frühzeitigen
Abschuss gerechtfertigt. Im Mai/Juni treten lediglich
besonders bei Rehwild parasitär oder ernährungsbedingte
Durchfälle auf, die in der Aufbrechhygiene berücksichtigt
werden müssen. Lebensmittelhygienische Risikopotentiale im
Zusammenhang mit Niederwild
sind das häufige Vorkommen von Zoonoseerregern (Zoonosen
sind auf den Menschen übertragbare Krankheiten), die
Möglichkeit der Direktvermarktung an große
Konsumentenkreise, nicht durchgegarte Speisen (z.B. rosa
Entenbrust ), der auf Kleinwild übliche
Schrotschuss sowie ein meist stark verzögertes Auswerfen.
Die früher als Hautgout bezeichnete Geruchs- und
Geschmacksrichtung von Hasen, die zumindest einige Tage
unausgeworfen im Keller abhingen und beim Abbalgen alle
Farben spielten, war ausschließlich auf bakterielle
Verderbniserreger zurückzuführen, was in der Folge über
Buttermilchbeizen zu lindern versucht wurde.
Feldhasen sollten nach der Jagd möglichst von besonders
geschulten Hilfskräften in einem geeigneten Raum ausgeworfen
(ev. vorher abgebalgt) und dabei sorgfältig auf
Auffälligkeiten untersucht werden (WINKELMAYER, 1998).
Hasen, die Auffälligkeiten zeigen, sind zu separieren, einem
Fleischuntersuchungsorgan vorzustellen oder, falls der
Verfügungsberechtigte sich dazu entschließt, unschädlich zu
beseitigen (TKV). Zur laufenden Information über den
Gesundheitszustand des Wildtierbestandes sollten regelmäßig
auffällige erlegte, von Hunden abgefangene oder gefundene
Stücke an entsprechende Untersuchungsstellen gesandt werden.
Flugwild ist ebenfalls ehe baldigst nach der Jagd
auszuwerfen, weiters ist bei Hühnervögeln und Wildtauben der
Kropf
zu entfernen.
6.
Innerlich feststellbare Veränderungen: Bei
Auffälligkeiten im Zuge des Aufbrechens (Organe,
Körperhöhlen, Muskulatur) ist entsprechend den Bestimmungen
der Wildfleischverordnung unbedingt ein
Fleischuntersuchungsorgan bei zu ziehen. Hier wird nochmals
an die Verantwortung des Erlegers sowie der besonders
geschulten Hilfskraft appelliert sowie auf ihre Haftung bei
fahrlässigem Handeln hingewiesen. Mittels verfeinerter
Labormethoden ist es bei Ausbrüchen von
Lebensmittelinfektionen zunehmend möglich, das ursächlich
verantwortliche Lebensmittel zu identifizieren und damit den
Inverkehrbringer zur Rechenschaft zu ziehen. In der
Steiermark wurden im Jagdjahr 1998/99 von 9.754 erlegten
Stück Rotwild 505 Stück einer amtlichen Fleischuntersuchung
unterzogen, weiters 125 von 43.090 erlegten Rehen, 76 von
304 Stück Schwarzwild sowie 2 von 5.099 Stück Gamswild,
zusätzlich wurden insgesamt 18 Stück Niederwild tierärztlich
untersucht. Von 630 Feldhasen aus der Steiermark,
die zwischen 1961 und 1996 in der Bundesanstalt für
veterinärmedizinische Untersuchungen in Graz untersucht
worden waren, wiesen folgende Prozentsätze auch für den
Menschen bedeutsame Infektionskrankheiten auf (DEUTZ u.
HINTERDORFER, 1999): Pseudotuberkulose (23,5%),
Pasteurellose (5,9%), Brucellose (5,6%), Staphylokokkose
(3,5%), Streptokokkeninfektion (1,1%), Listeriose (0,8%),
Toxoplasmose (0,6%), Tularäme (0,3%) und Salmonellose
(0,2%). Im Untersuchungsgut befanden sich zahlreiche als
gesund erlegte Hasen, die später durch Organveränderungen
auffielen. Im Umgang mit verdächtigen Hasen (Abszesse in
Leber, Milz, Lunge oder Darm, Hodenvergrößerung), ist
seitens exponierter Personengruppen (z. B. Jäger,
Wildbrethändler, Hausfrauen, Tierärzte, Laborpersonal)
Vorsicht angebracht (z.B. Tragen von Gummihandschuhen).
7. Ausschweißen,
Reinigen:
In diesem Zusammenhang ist die Beseitigung von
sichtbaren Verschmutzungen, Verunreinigungen bzw.
anhaftender Schweiß zu erwähnen, die bei noch warmen
Tierkörpern (nicht abrinnendes Wasser verdampft; Tierkörper
muss jedoch unbedingt hängen um eine Pfützenbildung in den
Körperhöhlen zu vermeiden) mit Wasser von
Trinkwasserqualität erfolgen
soll, beziehungsweise bei bereits abgekühlten Tierkörpern
durch Abtragen mit dem Messer zu geschehen hat. Gröbere
Verunreinigungen (z.B. nach Weichschüssen) sind großzügig
mit dem Messer abzutragen. Ein Abwischen von Fleisch mit
diversen Materialien ist zu vermeiden, da einerseits die
Keime lediglich auf der Oberfläche verteilt werden und
Wischtücher selbst schon extrem hohe Keimgehalte aufweisen
können, die dann die Oberfläche zusätzlich verunreinigen.
Die Verwendung von Gras, Laub, Reisig und ähnlichen
Materialien zur Reinigung der Körperhöhlen gehört der
Vergangenheit an.
8.
Auskühlen: Durch ein unverzügliches
Aufbrechen wird erst eine Kühlung des Wildkörpers möglich.
Das Auskühlen des Wildkörpers sowie das Abtrocknen der
Körperhöhlenoberflächen muss vor Insekten geschützt im
Hängen stattfinden. Laufschienen an der Decke oder Haken an
der Wand müssen für das Aufhängen des Wildes vorhanden sein.
Eine Waage sowie ein Aufzug oder Flaschenzug sind empfohlene
Hilfsmittel. Die Lagerung des Wildes darf keinesfalls
liegend erfolgen (Pfützenbildung, Absticken von Fleisch).
Ideal für Hochwildreviere ist es, wenn eine Kettenzugschiene
als Verlängerung der Laufschiene an der Decke aus der
Wildkammer über die Tür hinaus ins Freie ragt, da man auf
diese Weise das Wild direkt aus dem anliefernden Fahrzeug
aufnehmen und in die Wildkammer schieben kann. Ein
Drosselschnitt ermöglicht das Aufsteigen der warmen Luft aus
der Bauch- und Brusthöhle (Kamineffekt) und damit ein
rascheres Auskühlen und verhindert ein Absticken der
Trägermuskulatur.
Unbelüftete, kleine Abstellkammern oder Garagen sind kein
geeigneter Aufbewahrungsort für erlegtes Wild und lassen
sich nur selten als Wildkammern adaptieren. Neben Neubauten
können alte Wirtschaftsräume oder Waschküchen bei
entsprechender Größe als Wildkammer umfunktioniert werden.
Angesichtsder Investitionskosten sollten vorder
Inangriffnahme eines solchen Projektes eingehende
Überlegungen für seine bestmögliche und zweckmäßigste
Gestaltung stattfinden. Die Mindestgröße für Wildkammern
sollte 15 - 20 m² (abhängig von den zu erwartenden
Wildarten) betragen. Neben einer Tür sind wenige (am besten
ein) Fenster an der Schattenseite des Gebäudes günstig. Zum
Lüften kann das Fenster gekippt werden; Fliegengitter
verhindert das Eindringen von Ungeziefer (v.a.
Fleischfliegen). Boden und Wände müssen leicht zu reinigen
sein (Fliesen, Kunststoffbodenbelag,
wasserfester Anstrich). Die notwendige Höhe des Raumes ist
abhängig von den vorkommenden Wildarten, sie soll zwischen
2,70 und 3 m betragen. Wegen ihrer geringen Höhe sowie der
Erwärmung im Sommer sind Fertiggaragen nicht als Wildkammern
geeignet. Unerlässlich ist das Vorhandensein eines
Wasseranschlusses für ein Handwaschbecken und einen Schlauch
(mit Aufhängevorrichtung). Ein Eintrocknen des abtropfenden
Schweißes am Boden verhindert mehrmaliges Ausspritzen (kein
scharfer Strahl, sonst wird Schmutz zu den Wildkörpern
aufgewirbelt!) mit kaltem Wasser. Um dabei einer zu hohen
Luftfeuchtigkeit vorzubeugen, ist es zweckmäßig, den Boden
nach dem Abschwemmen mit einem Gummischieber trocken zu
wischen. Zwar nicht gefordert aber hilfreich ist ein an der
tiefsten Stelle des Fußbodens angebrachter Abfluss (Gully)
mit möglichst großer Öffnung; ein Siebkorb fängt Haare,
Feist und Wildbretstücke, Laub usw. auf. Niederwild (Hasen,
Flugwild) ist ebenfalls
umgehend zu kühlen, was auch zumindest zur Halbzeit eines
warmen herbstlichen Jagdtages zu geschehen hätte, da
vormittags erlegtes und unausgeworfenes Niederwild bei einer
Lagerung am Jagdwagen bis zum späten Nachmittag auf alle
Fälle mikrobiell verdorben (hochgradiger Keimgehalt der
Muskulatur) ist. Die traditionelle Streckenlegung könnte
auch mit vorgekühltem Wild stattfinden.
9.
Transport: Ein Verderb, der jedoch nicht
bakteriell bedingt ist, sondern auf stürmischen
enzymatischen Umsetzungen in der Muskulatur sofort nach dem
Verenden beruht, ist die stickige Reifung (Verhitzen). Die
Ursachen für diese überschwänglichen Stoffwechselvorgänge in
frischem Fleisch, die gegenüber der Fäulnis ohne bakterielle
Beteiligung ablaufen, aber auch auf eine falsche Behandlung
zurückgeführt werden, sind dicke Fettschichten, verspätetes
Aufbrechen (dann zugleich auch bakterieller Verderb!), hohe
Außentemperaturen (Verhitzen auch im Winter möglich!),
Transport körperwarmer Stücke im Kofferraum bzw. gestapelt
oder in der Schweißeinlage des Rucksackes, die allesamt ein
rasches Abkühlen des Tierkörpers verhindern. Das Wildbret
riecht dabei sauer, z.T. widerlich nach Schwefelwasserstoff
und Ammoniak, hat daneben starke Geschmacks- und
Farbabweichungen (ins kupferrote) und gilt als verdorben. In
großen Zerlegebetrieben sind mit saisonalen Schwankungen bis
über 20% der angelieferten Rehe mikrobiell verdorben oder
stickig gereift und damit untauglich.
10.
Lagerung, Kühlung, Verarbeitung: Die
Einhaltung bisher beschriebener Maßnahmen verhindert eine
Oberflächen- oder Tiefenfäulnis der Muskulatur, die bei
verunreinigten Wildkörpern und Temperaturen von über 10° C
innerhalb eines Tages ablaufen können. Nicht zu vergessen
ist, dass sich einige Bakterienarten bis um den Gefrierpunkt
(Listerien ab -0,4° C, Yersinien ab -1,3°C) vermehren
können, ihre Vermehrungsrate aber mit steigender Temperatur
stark ansteigen. Für eine entsprechende Haltbarkeit
ist also ein niedriger Ausgangskeimgehalt und eine rasche
Kühlung notwendig. Nach der Versorgung müssen erlegte Stücke
daher bei fehlender eigener Möglichkeit der Kühlung zwischen
+1° C und +7° C umgehend in eine Sammelstelle verbracht
werden. Viele reviereigene Wildkammern zur kurzfristigen
Lagerung von erlegtem Wild wurden in den letzten Jahren
renoviert und mit Kühlzellen ausgestattet und sind damit -
wie Sammelstellen - auch zur längeren Lagerung geeignet, was
nicht zuletzt im Rahmen der gestiegenen Direktvermarktung
wesentlich ist. In einer stichprobenartigen Untersuchung von
62 Stück Schalenwild in einem gut geführten und
erschlossenen Revier lag der Zeitraum zwischen dem
Aufbrechen und der Anlieferung an die gekühlte Wildkammer
bei durchschnittlich 3,1 Stunden. Falls in der Wildkammer
keine Kühlmöglichkeit bei -1 bis +7° C besteht (Kühlzelle,
Kühlraum), muss das Wild ehest möglich in eine
Wildsammelstelle. Solche Sammelstellen sind meist bei
gewerblichen Einkäufern etabliert oder
können z.B. von Großrevieren, Hegeringen oder
Reviergemeinschaften eingerichtet werden. Geforderte
Lagerungstemperaturen
nach der Wildfleischverordnung: Wildhuftiere in der Decke: -
1°C bis +1°C (max. 15 Tage); -1°C bis +7°C (max. 7 Tage);
Kleinwild : -1°C bis + 4°C (max. 15 Tage). Ausstattung einer
Wildsammelstelle: Die Fußböden müssen aus undurchlässigem,
leicht zu reinigendem und desinfizierendem, nicht
verrottbarem Material (Kunststoffbelag, Fliesen) bestehen.
Zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen sollte das
Wasser zu Abflüssen abgeleitet werden, die mit Siphonen
versehen sind. Da in solchen Wildsammelstellen Wild
lediglich gelagert und nicht be- oder verarbeitet wird,
genügen jedoch Einrichtungen, die ein leichtes Entfernen des
Wassers ermöglichen. Die Räume müssen glatte, feste und
undurchlässige Wände haben, die bis zu einer Höhe von
2 m, mindestens aber bis in Lagerungshöhe mit einem hellen,
abwaschbaren Belag oder Anstrich (bzw. Fliesen, Kunststoff-
oder Nirostapaneele) versehen sind. Die Decken müssen leicht
zu reinigen sein und sauber gehalten werden. Ecken und
Kanten sind so auszuarbeiten, dass eine einwandfreie
Reinigung leicht möglich ist (z.B. Hohlkehlen). Die Türen
müssen eine verschleiß- und korrosionsfeste, glatte,
undurchlässige und leicht zu reinigende Oberfläche haben
(Holztüren zumindest beschichten!) und dicht sein (Ratten,
Mäuse, Schaben!). Weiters sind ausreichende Vorrichtungen
zur Be- und Entlüftung sowie zur gründlichen Entnebelung
gefordert. Ein Thermometer hilft bei der Überprüfung der
Leistungsfähigkeit des Kühlaggregates, welches die
erforderlichen Kühltemperaturen nach Beschickung raschest zu
gewährleisten hat. Für die Lagerung von 1 Tonne Schalenwild
ist eine Kühlraumfl
äche von 10 m² bei Rohrbahnausrüstung zu veranschlagen. Es
muss eine ausreichende Beleuchtung vorhanden sein (DEUTZ,
1999b). Die gemeinsame Unterbringung von Wild in der Decke
mit bereits aus der Decke geschlagenem Wild sowie
enthäuteten
Schlachtkörpern von Haustieren in Sammelstellen ist nicht
gestattet. Bearbeiten von Wild (z.B. aus der Decke schlagen,
Zerwirken) hat in eigenen Räumen zu erfolgen. Die
Hygienebestimmungen für so genannte
Wildfleischbearbeitungsbetriebe finden sich im Anhang
zur Wildfleisch-Verordnung. Ein Lagern von Kleinwild
unausgenommen und ungehäutet beziehungsweise ungerupft bei
einer Lagerungstemperatur von nicht weniger als - 1°C und
nicht mehr als + 4 °C längstens 15 Tage - wie nach der
Wildfleisch-Verordnung, BGBl. Nr. 400/1994, noch erlaubt -
sollte über diesen langen Zeitraum keinesfalls stattfinden.
In Deutschland wurde mit der
Geflügelfleischhygieneverordnung 1997 vorgeschrieben, dass
Federwild nach dem Erlegen unmittelbar ausgeweidet und auf +
4°C herabgekühlt werden muss. Unter jagdlichen
Gegebenheiten, d.h. ohne schuldhaftes Zögern, ist unter
unmittelbar bzw. ?unverzüglich bei Haarwild ein Zeitraum von
3 Stunden zu verstehen (BERT, 1999). Um in Zukunft weiter am
sich bessernden Image des Wildbrets zu arbeiten, ist dem
Bereich der ordnungsgemäßen Lagerung verstärktes Augenmerk
zu widmen. Allzu leicht werden sonst vorgelagerte
Bemühungen zur Gewinnung erstklassigen Wildbrets, wie
exaktes Ansprechen, guter Schuss und fachgerechtes
Aufbrechen, durch falsche Lagerung zunichte gemacht. Im
Zusammenhang mit steigenden Schwarzwildstrecken und
der Zunahmen der Produktion von Rohwürsten oder - schinken
ist noch auf die Trichinenuntersuchung besonders hinzuweisen
(DEUTZ u. KÖFER, 1999). Wildschweine werden in Deutschland
nur zu ca. zwei Drittel einer Trichinenuntersuchung
unterzogen.
Dabei konnten 1992 bei 12, 1993 bei 20 und 1994 bei 26
Wildschweinen Trichinen nachgewiesen werden (WÜSTE, 1998).
Grundsätzlich sollte man nur jenes Wildbret vermarkten, das
man auch im eigenen Haushalt zubereiten würde. Bei der
Verletzung eines der 10 kritischen Punkte bzw. Gebote könnte
die Buße im Eigenverzehr des nicht fachgerecht versorgten
Stückes liegen, was sicherlich einen entsprechenden
Lerneffekt haben dürfte.
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